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- Bewilligung, Prüfprotokolle und Kontrollrapporte zehn Jahre aufzubewahren
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- Tankanlagen unaufgefordert alle zehn Jahre durch Tankfachfirmen kontrollieren zu lassen und allfällige Mängel fachgerecht beheben zu lassen (Sichtkontrolle)
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- Leckanzeigegeräte unaufgefordert alle zwei Jahre und SFS-Spezialfüllsicherungen alle 3 Jahre durch fachkundige und berechtigte Personen auf Funktionstüchtigkeit prüfen zu lassen
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- die nach den Weisungen der Behörden erforderlichen Schutzvorrichtungen anzubringen
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- allfällige Erweiterungen oder Änderungen zu melden oder um Bewilligung nachzusuchen
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- umweltgefährdende Ereignisse der Anlage der zuständigen Behörde unaufgefordert zu melden